Ethik & Compliance

ORGANISATIONSMODELL 231

HEALTION Srl Benefit-Unternehmen hat ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß Gesetzesdekret 231/2001 eingeführt, das den branchenüblichen Best Practices entspricht, um Korrektheit und Transparenz in der Unternehmensführung zu gewährleisten

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001 wurde die verwaltungsrechtliche Haftung von Unternehmen für bestimmte Straftaten eingeführt, die im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens von Verwaltungsratsmitgliedern, Führungskräften, Mitarbeitern oder Dritten begangen werden.

Das von HEALTION angewendete Modell dient dazu:

  • Risiken im Unternehmen zu ermitteln und zu bewerten
  • Regeln, Vorgangsweisen und Kontrollen zu definieren
  • der Begehung von Straftaten vorzubeugen
  • einen verantwortungsbewussten und gesetzeskonformen Umgang zu garantieren

Aufsichtsgremium (AGR)

Um eine wirksame Überwachung der Funktionsweise und der Einhaltung des Modells zu gewährleisten, wurde ein kollegiales Aufsichtsgremium (AGR) eingerichtet

Das AGR:

  • überwacht die Wirksamkeit des Modells
  • empfängt und analysiert Mitteilungen
  • berichtet regelmäßig an die Unternehmensführung
  • schlägt eventuelle Aktualisierungen oder Verbesserungen des Modells vor

ETHIKKODEX

Der Ethikkodex der HEALTION Srl Benefit-Unternehmen legt die Grundsätze und Werte fest, die der Ausübung der Geschäftstätigkeiten zugrunde liegen, und definiert die Verhaltensregeln, die unter Berücksichtigung der Gesetze einzuhalten sind, mit dem Ziel:

  • Rechtmäßigkeit
  • Transparenz
  • Korrektheit
  • Verantwortung
  • Schutz und Respekt gegenüber den Menschen

Wir sind davon überzeugt, dass die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Unternehmensführung einen wesentlichen Mehrwert darstellt, um die Zuverlässigkeit, den guten Ruf und die Qualität unserer Arbeit zu gewährleisten.

Der Ethikkodex stellt somit einen wesentlichen Leitfaden für alle an den Aktivitäten des Unternehmens beteiligten Personen dar, die verpflichtet sind, ihr Handeln und Verhalten an die darin enthaltenen Grundsätze anzupassen.

SYSTEME ZUR MELDUNG VON VERSTÖßEN: WHISTLEBLOWING

Die HEALTION Srl Benefit -Unternehmen hat ein internes System zur Meldung (Whistleblowing) entsprechend dem Gesetzesdekret 24/2023 eingeführt, das die Menschen schützt, die Widerstöße gegen das Unionsrecht oder gegen die nationale Gesetzgebung melden.
Das System ermöglicht es, auf sichere und vertrauliche Weise Handlungen oder Sachverhalte zu melden, die Folgendes darstellen könnten:

  • Verstöße gegen das Gesetzesdekret 231/2001
  • Verstöße gegen das Organisationsmodell
  • Verstöße gegen den Ethikkodex
  • Verhaltensweisen, die den Interessen oder der Integrität des Unternehmens schaden

Die Bearbeitung der Meldungen obliegt dem Aufsichtsgremium, das die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sowie dessen Schutz vor jeglicher Form von Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung gewährleistet.

So wird eine Meldung durchgeführt

Meldungen können eingebracht werden:

  1. In schriftlicher Form
  • anhand einer Mitteilung in Papierform im Postkasten des Unternehmens
  • via E-Mail an die dafür vorgesehene Adresse: odv231@healtiongroup.com
  • mittels Einschreiben an die rechtmäßige Adresse von Probios
    (Via degli Olmi 13-15, 50041 Calenzano – FI)
  1. In mündlicher Form
  • mittels Anruf
  • auf Anfrage, durch ein direktes Treffen mit dem OdV